Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 17.03.2022 - L 3 AS 263/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18046
LSG Sachsen, 17.03.2022 - L 3 AS 263/17 (https://dejure.org/2022,18046)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.03.2022 - L 3 AS 263/17 (https://dejure.org/2022,18046)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. März 2022 - L 3 AS 263/17 (https://dejure.org/2022,18046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,18046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 873
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen, 04.01.2017 - L 3 AS 1222/15

    Arbeitslosengeld II; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft; Nicht eingetragene

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.03.2022 - L 3 AS 263/17
    Eine transsexuelle Person kann auch nach den Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 Partner oder Partnerin einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst c SGB II sein (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 04.01.2017 - L 3 AS 1222/15 NZB).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass eine transsexuelle Person Partner oder Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c SGB II sein kann (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Januar 2017 - L 3 AS 1222/15 NZB - juris Rdnr. 23; vgl. auch Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB II [5. Erg.-Lfg., 2021, Stand: Juni 2021] ).

    Demgegenüber werde zwei Personen gleichen Geschlechts für die dauerhafte Bindung allein das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft eröffnet (vgl. die Nachweise bei Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Januar 2017, a. a. O., Rdnr. 21).

    Ferner hat der Senat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) referiert (vgl. die Nachweise bei Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Januar 2017, a. a. O., Rdnr. 22).

    Aus dieser bundesgerichtlichen Rechtsprechung folgte, dass eine transsexuelle Person jederzeit eine Ehe oder eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen konnte (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. Januar 2017, a. a. O., Rdnr. 23).

  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R

    Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.03.2022 - L 3 AS 263/17
    Auch umfasst die Insolvenzmasse das Gesamtvermögen, das dem Schuldner zurzeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (vgl. § 35 Abs. 1 InsO), also auch Forderungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - B 14 AS 188/11 R - BSGE 112, 85 ff. = SozR 4-4200 § 11 Nr. 55 = juris Rdnr. 16).

    Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen bei der Bestimmung der Gegenstände und Forderungen, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen und damit nicht zur Insolvenzmasse gehören (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO, §§ 811 ff der Zivilprozessordnung [ZPO]; vgl. hierzu: (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2012, a. a. O., Rdnr. 17).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.03.2022 - L 3 AS 263/17
    Zum einen können, wie das Bundessozialgericht im Urteil vom 19. September 2008 entschieden hat, Zahlungen zur Tilgung von Schulden im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende grundsätzlich nicht vom Einkommen abgesetzt werden (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14/7b AS 10/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 18).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.03.2022 - L 3 AS 263/17
    Zudem muss zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat beziehungsweise Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 34/12 R - BSGE 111, 250 ff. = SozR 4-4200 § 7 Nr. 32 = NJW 2013, 957 ff. = juris Rdnr. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht